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Rückstandsprobleme
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Rückstandsprobleme
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob nicht die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel eine unverantwortliche Belastung der Umwelt und Gefährdung des Verbrauchers darstellt. Diese Frage ist berechtigt, keinesfalls jedoch die unqualifizierte und verallgemeinernde Feststellung, dass der chemische Pflanzenschutz als eines der gefährlichsten Zivilisationsübel unserer Zeit anzusehen sei. Vielmehr sind längst vor dem Aufkommen des heutigen Umweltschutzes entsprechende Maßnahmen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes durchgeführt und durch gesetzliche Bestimmungen geregelt worden. Allerdings ist in den letzten Jahren unser Bewusstsein für derartige Gefahren erheblich geschärft worden; dies hat auch im Pflanzenschutz zu einer stärkeren kritischen Überprüfung der Situation und zu einer Reihe von Konsequenzen bei der Zulassung und Anwendung bestimmter chemischer Mittel geführt:
- Für die einzelnen Wirkstoffe liegen Angaben über ihre Giftwirkung in Form der LD 50 – Werte vor.
- Diese Werte sind dargestellt als mg Wirkstoff pro kg Lebendgewicht
- Sie besagen bei welcher Konzentration der jeweiligen Verbindung nach einmaliger Aufnahme 50 % der Versuchstiere sterben.
- Nachdem werden die einzelnen PS Mitteln in Giftgruppen geteilt
Festlegung von ADI – Werten
- duldbare Tagesdosen
- Aufgrund internationaler Vereinbarungen werden für den Menschen duldbare Tagesdosen von PS Mitteln festgelegt.
- ADI Werte = acceptable daily intake
- Als noch duldbare Tagesdosis gilt in der Regel 1 % des sogenannten „ no effect level“, das ist die Menge eines Wirkstoffes, die bei Versuchtieren nach täglicher Aufnahme im Langzeitfütterungsversuch keine Schäden hervorgerufen hat.
- Relevant für die Zulassung
Zur Sicherheit der Verbraucher sind eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften erlassen worden:
Höchstmengenverordnung
- Vom Gesetzgeber sind für Nahrungsmittel Höchstmengen festgesetzt
- Diese Toleranzwerte sagen aus, welche Konzentrationen der einzelne Wirkstoffe in Obst, Gemüse u.s.w maximal vorhanden sein dürfen
Wartezeiten
- Zeiträume die zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der Ernte einzuhalten sind.
- Diese Wartezeiten stellen sicher, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung der Präparate die zulässigen Höchstmengen nicht überschritten werden.
Zulassungsverfahren für PS Mittel
Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden, wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt zugelassen sind. Eine Zulassung erfolgt jedoch nur dann, wenn das Pflanzenschutzmittels bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht vertretbar sind