EU-Baumusterprüfung
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EU-Baumusterprüfung
PSA müssen vor dem Inverkehrbringen einer EU-Baumusterprüfung in einer zugelassenen Prüfstelle unterzogen werden. Davon ausgenommen sind lediglich PSA zum Schutz gegen geringes Risiko, z.B. Sonnenbrillen, …
Je nach Schutzwirkung unterliegen die PSA-Produkte unterschiedlichen gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen:
(Quelle MAS)
Mehr Infos: www.vas.or.at/content/view/61/81/1/1/