Table of Contents
Brennrechte
Created from: /home4/obstbau/obstbau/lm_data/lm_863/Transfer/Innerhofer/templates/11398/export/Obstverarbeitung_Obstbrand/lesson.xml
Brennrechte in Österreich
Abfindungsbrennereien
- darf von jedem Österreicher ausgeübt werden
- Alkoholmenge wird pauschal aus Obstart und Maischemenge ermittelt
- Höchsterzeugungsmenge ist mit 200 l 100 %iger Alkohol festgelegt (Ausnahme: das alte
“Maria Theresianische Brennrecht” mit 400 l Alkohol)
- Alkoholsteuer wird selbst errechnet
- Brennzeiten sind vorgegeben
- Alkoholsteuer € 5,40 pro Liter Alkohol , bei voller Ausnutzung der Mengen
für die letzten 100 l € 9,00
- nur selbst gewonnene Früchte oder Produkte aus dem Weingesetz dürfen destilliert werden
- sämtlicher Brand darf verkauft werden
- Anmeldung jedes Brennvorgangs und Brenngeräts beim Zollamt (Anmeldeformular als pdf)
- kein Verkauf an Wiederverkäufer oder ins Ausland
Verschlussbrennereien
- tatsächlich hergestellte Alkoholmenge wird festgestellt
- Obstzukauf gestattet
- Verkauf an Wiederverkäufer und ins Ausland möglich
- höhere Steuer mit € 10,00 pro Liter Alkohol
- Brennzeiten frei wählbar
weitere Informationen als pdf: