Brennrechte

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Brennrechte in Österreich

Abfindungsbrennereien

  • darf von jedem Österreicher ausgeübt werden
  • Alkoholmenge wird pauschal aus Obstart und Maischemenge ermittelt
  • Höchsterzeugungsmenge ist mit 200 l 100 %iger Alkohol festgelegt (Ausnahme: das alte

“Maria Theresianische Brennrecht” mit 400 l Alkohol)

  • Alkoholsteuer wird selbst errechnet
  • Brennzeiten sind vorgegeben
  • Alkoholsteuer € 5,40 pro Liter Alkohol , bei voller Ausnutzung der Mengen

für die letzten 100 l € 9,00

  • nur selbst gewonnene Früchte oder Produkte aus dem Weingesetz dürfen destilliert werden
  • sämtlicher Brand darf verkauft werden
  • kein Verkauf an Wiederverkäufer oder ins Ausland

Verschlussbrennereien

  • tatsächlich hergestellte Alkoholmenge wird festgestellt
  • Obstzukauf gestattet
  • Verkauf an Wiederverkäufer und ins Ausland möglich
  • höhere Steuer mit € 10,00 pro Liter Alkohol
  • Brennzeiten frei wählbar

weitere Informationen als pdf:

Abfindungsverordnung

Alkoholsteuergesetz

8._obstverarbeitung/2_herstellung_von_obstbraenden/03_brennrechte.txt · Last modified: 2022/01/18 12:26 (external edit)
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