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Immer wieder wird die Frage gestellt, ob nicht die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel eine unverantwortliche Belastung der Umwelt und Gefährdung des Verbrauchers darstellt. Diese Frage ist berechtigt, keinesfalls jedoch die unqualifizierte und verallgemeinernde Feststellung, dass der chemische Pflanzenschutz als eines der gefährlichsten Zivilisationsübel unserer Zeit anzusehen sei. Vielmehr sind längst vor dem Aufkommen des heutigen Umweltschutzes entsprechende Maßnahmen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes durchgeführt und durch gesetzliche Bestimmungen geregelt worden. Allerdings ist in den letzten Jahren unser Bewusstsein für derartige Gefahren erheblich geschärft worden; dies hat auch im Pflanzenschutz zu einer stärkeren kritischen Überprüfung der Situation und zu einer Reihe von Konsequenzen bei der Zulassung und Anwendung bestimmter chemischer Mittel geführt:
Festlegung von ADI – Werten
Zur Sicherheit der Verbraucher sind eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften erlassen worden:
Wartezeiten
Zulassungsverfahren für PS Mittel
Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden, wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt zugelassen sind. Eine Zulassung erfolgt jedoch nur dann, wenn das Pflanzenschutzmittels bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier hat, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht vertretbar sind