====== Brennrechte ====== Created from: %%/home4/obstbau/obstbau/lm_data/lm_863/Transfer/Innerhofer/templates/11398/export/Obstverarbeitung_Obstbrand/lesson.xml%% ====== Brennrechte in Österreich ====== ===== Abfindungsbrennereien ===== * darf von jedem Österreicher ausgeübt werden * Alkoholmenge wird pauschal aus Obstart und Maischemenge ermittelt * Höchsterzeugungsmenge ist mit 200 l 100 %iger Alkohol festgelegt (Ausnahme: das alte\\ "Maria Theresianische Brennrecht" mit 400 l Alkohol) * Alkoholsteuer wird selbst errechnet * Brennzeiten sind vorgegeben * Alkoholsteuer € 5,40 pro Liter Alkohol , bei voller Ausnutzung der Mengen\\ für die letzten 100 l € 9,00 * nur selbst gewonnene Früchte oder Produkte aus dem Weingesetz dürfen destilliert werden * sämtlicher Brand darf verkauft werden * Anmeldung jedes Brennvorgangs und Brenngeräts beim Zollamt {{:obstverarbeitung_obstbrand:leer.pdf|(Anmeldeformular als pdf)}} * kein Verkauf an Wiederverkäufer oder ins Ausland Verschlussbrennereien * tatsächlich hergestellte Alkoholmenge wird festgestellt * Obstzukauf gestattet * Verkauf an Wiederverkäufer und ins Ausland möglich * höhere Steuer mit € 10,00 pro Liter Alkohol * Brennzeiten frei wählbar weitere Informationen als pdf: {{:obstverarbeitung_obstbrand:abfindungsverordnung.pdf|Abfindungsverordnung}} {{:obstverarbeitung_obstbrand:alkoholsteuergesetz.pdf|Alkoholsteuergesetz}}